Biokraftstoffindustrie begrüßt Beschluss des Bundesrats zur THG-Quote

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der „Treibhausgasminderungsquote“ (THG-Quote) abgeschlossen. Darin wird die Förderung von Biokraftstoffen aus unterschiedlichen Rohstoffen sowie von Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen bis zum Jahr 2030 gesetzlich geregelt. „Wir begrüßen, dass sich Deutschland mit der THG-Quote sehr ehrgeizige und verbindliche Ziele für den Klimaschutz im Verkehr setzt. Die nun getroffene Regelung bringt für die Industrie Rechtssicherheit und fördert Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgas (THG) Ausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Vergleich zum Jahr 2010 um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Die Minderungspflicht liegt derzeit bei 6 Prozent und steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Um den Treibhausgasausstoß zu mindern, können die Mineralölunternehmen Biokraftstoffe, Elektromobilität oder strombasierte Kraftstoffe verwenden. „Wir gehen davon aus, dass die von der Länderkammer beschlossene steigende THG-Quote den Absatz der markteingeführten Biokraftstoffe in den kommenden Jahren sichert. Gerade für ländliche Regionen sind Biokraftstoffe aufgrund der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen und wegen der Arbeitsplätze in der Produktion von großer Bedeutung. Auch stabilisieren sie die Preise für Agrarprodukte wie Raps, Getreide und Zuckerrüben“, sagte Baumann.

An den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr haben Biokraftstoffe derzeit einen Anteil von etwa 98 Prozent. In den kommenden Jahren wird der Beitrag der Elektromobilität auch aufgrund der starken Förderung zwar steigen. Es ist jedoch absehbar, dass Biodiesel, Biomethan und Bioethanol den größten Teil der THG-Minderung bis 2030 liefern werden. Nach Abschätzungen der zukünftigen Entwicklung könnten dies etwa 110 Mio. t CO2 der insgesamt 175 Mio. t CO2-Einsparungen sein. „Im vergangenen Jahrzehnt waren Biokraftstoffe die einzige in größeren Mengen verfügbare Alternative zu fossilem Diesel und Benzin. Das wird sich auch in den kommenden zehn Jahren nur sehr langsam ändern“, sagte Baumann. Er forderte, dass höhere Beimischungen zum Verkauf an der Tankstelle gesetzlich zugelassen werden. Dies könnte Dieselkraftstoff sein, dem bis zu zehn Prozent Biodiesel (B10) beigemischt wird. Im Nutzfahrzeugbereich können B30 oder B100 (reiner Biodiesel) eingesetzt werden. “Mehr Klimaschutz im Straßenverkehr bis 2030 bedeutet mehr erneuerbaren Kraftstoff in jedem Liter Diesel und Benzin“, sagte Baumann.

Die THG-Quote ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) in nationales Recht. Im europäischen Fit-For-55 Gesetzespaket ist bereits eine Fortentwicklung zur RED III vorgesehen. „Deutschland ist mit der THG-Quote Vorreiter in Europa. Denn nach dem Willen der Europäischen Kommission soll zukünftig in allen EU-Mitgliedsstaaten für erneuerbare Kraftstoffe eine solche Quote gelten“, sagte Baumann.

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